Beinahe 6 Monate Bearbeitungszeit, Ignoranz bez. des EUGH-Urteils
Beinahe 6 Monate Bearbeitungszeit. EUGH Urteil wird nicht vom LfD eingehalten, explizit geht es um die EuGH-Rechtsprechung: Das Recht auf eine Kopie ist ein wesentlicher Bestandteil des
Auskunftsrechts (EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, C-487/21).
Die Verwaltungsgerichte werden im Ernstfall unnötig Ìberlastet, weil es schon an einem Grundsatz der schnellen Kommunikation zwischen LfD und Betroffenen (z.B. mir) und somit einer Förderung des konstruktiven Beschwerdeverfahrens mangelt. Es wÀre fÌr diesen ein Aufwand von vielleicht 5 Minuten gewesen, mir eine kurze E-Mail, mit der Bitte um weitere Nachweise zu senden, wenn etwas unklar ist. Anstatt nach knapp 6 Monaten primÀr erst mal seine Unkenntnis Ìber den Fall darzubieten, einem Fall mit insgesamt 5 Beschwerden. Ich finde, so ein LfD bzw. dessen Verhalten ist untragbar, wenn man diesen auch noch als Laie auf die Einhaltung eines EUGH-Urteil hinweisen muss. Auch fÌr das zustÀndige Bundesministerium und somit den dt. Staat, meiner Meinung nach, ein AushÀngeschild des Versagens. Ich gebe einen Stern. Den Stern der Erkenntnis!!
PS: ich habe jetzt Klage gegen den LfD in Hannover eingereicht und diesen zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO, inkl. Datenkopie, aufgefordert. Selbst nach 20 Tagen habe ich diese Auskunft noch nicht erhalten, obwohl der Grundsatz der "UnverzÌglichkeit" gilt und er ja meinen Daten gerade frisch 6 Monate in Bearbeitung hatte. Aber er kann theoretisch in AusnahmefÀllen auch einen Monat Frist beanspruchen, und bei schriftlich nachvollziehbar begrÌndeter Verzögerung sogar noch zwei weitere Monate. Ich vermute, das passiert ohnehin. Daher habe ich bei meiner Klage auch gleich beantragt, dass diese Auskunft nach Art. 15 DSGVO, inkl. Datenkopie, direkt vom LfD als BeweisstÌck fÌr die Klage herangezogen werden soll. Dann wollen wir doch mal sehen, was der LfD wirklich 6 Monate mit meinen Daten und an meinen Beschwerden bearbeitet hat (oder auch auch nicht)!
Es drÀngt sich der Eindruck auf, dass der LfD in seinen Entscheidungen gegenÃŒber öffentlichen Stellen und Kammern nicht die erforderliche UnabhÀngigkeit wahrt. Da gegen Behörden und Kammern keine BuÃgelder verhÀngt werden können, vermute ich eine bewusste Nachsicht des LfD bei Beschwerden gegen staatliche oder staatsnahe Akteure.
Da der Staat (Land Niedersachsen) den LfD aus dem Landeshaushalt bezahlt, ist aber gleichzeitig die Aufsicht ÃŒber die Kammern (gegen eine Kammer meine Beschwerde gerichtet war) â so entsteht ein
Interessenkonflikt.
Kennen Sie den Spruch:â Man beiÃt nicht die Hand, die einen fÃŒttertâ?
Ich hoffe, dass sie als Leserschaft ermutigt werden, sich nichts mehr von dieser untÀtigen Aufsichtsbehörde gefallen zu lassen. Wehren Sie sich, das ist ihr gutes EU-RECHT!
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