Vorsicht: GewÀhrleistung wird trotz gesetzlicher Beweislastumkehr abgelehnt
Ich habe im September 2025 Dachrinnen bestellt. Die Lieferung war mit blickdichter weiÃer Folie umwickelt. Erst beim Auspacken fÃŒr die Montage im April 2026 stellte ich fest, dass die Rinne massiv verbogen ist. Da der verknitterte Karton unter der intakten Folie lag, handelt es sich um einen verdeckten Mangel bei Lieferung.
âObwohl ich als Privatverbraucher handle und gemÀà § 477 BGB eine 12-monatige Beweislastumkehr gilt, lehnt strefa.de die Reklamation mit Verweis auf eine (rechtlich nicht relevante) 6-Monats-Frist und fehlende Meldung beim Empfang ab. Das Unternehmen weigert sich zudem explizit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
âWer Wert auf einen funktionierenden Kundenservice und die Einhaltung europÀischer Verbraucherrechte legt, sollte hier vorsichtig sein. Der Fall wird nun an das EuropÀische Verbraucherzentrum (EVZ) ÃŒbergeben.






