Die unglaubliche Fehlerkette der RechtsanwÀltin Anja Kollmann
Es gibt Mandate, die schiefgehen, weil die Sachlage kompliziert ist. Und es gibt Mandate, die schiefgehen, weil die eigene AnwÀltin schlicht die falschen AntrÀge stellt, mehrere Fristen versÀumt und auch noch falsche Zahlen benutzt. Und die anschlieÃend den Mandanten fÃŒr das Ergebnis ihrer Fehlerkette bezahlen lÀsst. Dieser Fall von RechtsanwÀltin Anja Kollmann, FachanwÀltin fÃŒr Familienrecht in MÃŒnchen, gehört in die zweite Kategorie.
Konkret: Der Mandant soll wegen seines geringen Einkommens Verfahrenskostenhilfe bekommen. Auf Anforderung des Oberlandesgericht (OLG) MÃŒnchen listet Kollmann die EinkÃŒnfte ihres Mandanten auf. Das Problem: Sie kann die vier BetrÀge nicht richtig addieren und verrechnet sich dabei um knapp 600,- Euro â zulasten des eigenen Mandanten. Ein Fehler, der sich spÀter bitter rÀchen sollte.
Ein halbes Jahr spÀter verschickt Kollmann eine Rechnung an den Mandanten. Sie will von ihm die Differenz zwischen der normalen AnwaltsgebÃŒhr und dem niedrigeren Satz bei einer Verfahrenskostenhilfe. Nur â fÃŒr eine solche Forderung braucht es eine schriftliche Vereinbarung, aber die gibt es nicht. Kollmann fordert Geld, auf das sie schlicht keinen Anspruch hat.
Einen Monat nach der Rechnung erhÀlt der Mandant eine VergÌtungsvereinbarung, die er unterschreiben soll. Sie ist vier Monate zurÌckdatiert. Der Mandant bemerkt das sofort und bittet um eine korrigierte Fassung. Diese Korrektur erfolgt nie. Ein Dokument, das offenkundig passend zurechtgelegt wurde, um eine bereits gestellte, aber unbegrÌndete Forderung nachtrÀglich zu legitimieren. Das hinderte Anja Kollmann aber nicht, den Betrag dem Gericht gegenÌber als Forderung an den Mandanten geltend zu machen.
Dann der teuerste Fehler: Das OLG MÃŒnchen bewilligt zwar die Verfahrenskostenhilfe. Aber weil der Mandant auf der Basis eines zuvor falsch berechneten Einkommens scheinbar etwas zu viel verdient, soll er die staatliche Hilfe nach dem Verfahren in Raten zurÃŒckzahlen.
Der richtige Rechtsbehelf gegen das falsch berechnete Einkommen ist klar geregelt: die sofortige Beschwerde. Anja Kollmann wÀhlt stattdessen einen AbÀnderungsantrag â der falsche Weg. Das Amtsgericht Ebersberg stellt das spÀter ausdrÃŒcklich fest. Als Anja Kollmann auf Anregung des Mandanten (!) die Beschwerde einlegen will, ist es dafÃŒr zu spÀt.
Es gÀbe noch Rettungswege, eine AnhörungsrÃŒge, eine Gegenvorstellung. Kollmann legt nun nacheinander beide ein â beide zu spÀt. Das OLG MÃŒnchen verwirft die Gegenvorstellung als unzulÀssig und merkt dabei ausdrÃŒcklich an, es sei "nicht nachvollziehbar", warum die AnwÀltin nicht einmal der eigenen Anregung des Gerichts gefolgt sei, rechtzeitig tÀtig zu werden. Ein bemerkenswerter Satz aus einem gerichtlichen Beschluss ÃŒber die Arbeit einer FachanwÀltin fÃŒr Familienrecht. Damit ist es endgÃŒltig â der Mandant muss zahlen.
Als Ergebnis dieser Kette aus Rechenfehler, unbegrÌndeter Forderung, zurÌckdatierter Vereinbarung und drei verpassten Fristen zahlt der Mandant drei Jahre lang von seiner niedrigen Rente knapp 2500 Euro Verfahrenshilfekosten zurÌck. Geld, das er bei korrekter anwaltlicher Arbeit wohl nie hÀtte aufbringen mÌssen.
Nach dieser unglaublichen Kette von Fehlleistungen kÃŒndigt der Mandant der AnwÀltin Anja Kollmann. Statt die eigenen VersÀumnisse aufzuarbeiten stellt sie dem Mandanten ihre âLeistungenâ in Rechnung und klagt diese Rechnung nun ein. Selbst die ungerechtfertigte Zahlung aus der Zusatzrechnung, die sie mit einer zurÃŒckdatierten Vereinbarung legitimieren wollte, will sie einbehalten.
Ich bin der Mandant. Es versteht sich, dass alle Verfehlungen von Anja Kollmann einwandfrei belegbar sind, sonst wÃŒrde ich dies hier nicht publizieren.
Ein einzelner Fehler passiert jedem Anwalt einmal. Eine Kette aus einem banalen Rechenfehler, falschem Rechtsbehelf und verpassten Fristen, dazu eine Zahlungsforderung an den Mandanten mit einer zurÃŒckdatierten Vereinbarung â das alles ist viel mehr als ein UnglÃŒck. Es sollte jeden veranlassen, seine eigenen SchlÃŒsse daraus zu ziehen.





