Fristen werden ignoriert, Stellungnahme bleibt aus.
Trotz Vorgabe seitens der BG Gutachten innerhalb von 30 Tagen zu erstatten werden AuftrÀge angenommen, ein rechtsgÌltiger Vertrag geschlossen, wo bereits im Vorfeld bewusst und vor allem bekannt ist, das diese Fristen nicht eingehalten werden können. Dem Versicherten entsteht hierdurch nicht nur einfach nur ein zeitlicher Schaden, durch die immense Verzögerung können finale sowie elementare Bescheide nicht getroffen werden und es entsteht ein finanzieller Schaden, der Psychische Schaden durch den existentiellen Druck wiegt noch deutlich höher. Allen sei geraten SchadensersatzansprÌche prÌfen zu lassen und bei Bedarf einzufordern, zur Not auch gerichtlich.







