Dauerhaftes (jahrzehntelanges) jÀhrliches bzw. alle 2 Jahre Ansuchen fÌr schwer Hörbehinderten
Ich bin von Geburt an dauerhaft bds. schwer hörbehindert (70%).
Und muss trotzdem alle 2! Jahre alle Unterlagen, fachÀrztliche BestÀtigungen (welche nicht wenig kosten) einreichen. Ein Hohn! Ich bin praktisch taub.
Dieses Mal bekam ich kein Schreiben wegen VerlÀngerung, dafÌr eine Rechnung fÌr Rundfunk-/FernsehgebÌhr - obwohl meine Befreiung noch gar nicht abgelaufen war!







