QualitÀt Stadtwerke/LeineNetz RasannntâŠ
QualitÀt Stadtwerke/LeineNetz Rasannnt - ein Bericht von âbedientenâ Kunden
Leserinnen und Leser der NeustÀdter Zeitung haben sich bestimmt gefragt, wie es Ìberhaupt zu den beschriebenen, teils besorgniserregenden ZustÀnden in den Stadtwerken kommen konnte.
Möglicherweise können wir als kÌnftige Ex-Kunden etwas Licht ins Dunkel bringen.
Wer sich als GeschÀftsfÌhrer - zudem noch unprofessionell - in die Bearbeitung eines Garantiefalls fÌr ein Modem einmischt, anstatt sich ausnahmslos um die Behebung der aktuellen Probleme des Unternehmens zu kÌmmern, trÀgt u.E. nicht wirklich zur Verbesserung der beunruhigenden Situation bei.
Eher kontraproduktiv, wenn man dadurch treue Kunden verprellt und deren KÃŒndigung geradezu provoziert.
Statt des recht eigensinnigen Auftritts ihres Chefs wÀre Mitarbeitenden des LeineNetz nicht in den Sinn gekommen, das Produkthaftungsgesetz aushebeln zu wollen, ohne Zustimmung oder Wissen des EigentÌmers in dessen Modem zu spionieren, dringend erbetene AuskÌnfte, wichtige Nachweise und BestÀtigungen sowie Zusendung eines Auszugs der GeschÀftsbedingungen oder gar ein rechtskrÀftiges BGH-Urteil zu negieren.
Wer nun erwartet, eine Entschuldigung vom Verantwortlichen zu erhalten, könnte bitter enttÀuscht werden. Stattdessen wurde der Vorgang, um einem EingestÀndnis zu entgehen, an einen Mitarbeiter delegiert.
Unser MitgefÌhl gilt an dieser Stelle dem Namensgeber dieser recht fragwÌrdigen FÌhrungsmethode, einem wirklich unbescholtenen DickhÀuter. Diese Methode schÌtzt aber nicht vor einer UnterlassungserklÀrung.
Nachdem auch unsere letzte Aufforderung zur BestÀtigung, kÃŒnftig nicht mehr gegen das Datenschutzgesetz zu verstoÃen, ergebnislos verstrich, kÃŒndigten wir unsere Strom- und GasvertrÀge - nach ÃŒber 20 Jahren Bestand. Schon um uns vor weiteren VertrauensbrÃŒchen und Schikanen zu schÃŒtzen.
Eine davon ist, dass das o.g. BGH-Urteil das Datum der AuftragsbestÀtigung als tatsÀchlichen Vertragsbeginn eines Glasfaservertrages bestÀtigt und nicht die spÀtere Inbetriebnahme, trotz mehrfacher Verweise auf das Aktenzeichen beharrlich ignoriert wurde. Was wesentliche Auswirkung auf den Vertragsauslauf nach der von uns ausgesprochenen KÌndigung hat, insbesondere auf den Zeitpunkt der Portierungsfreigabe durch Rasannnt.
Vom GeschÀftsfÃŒhrer bisher verschmÀht, wurde nun âwohlwollend ein Entgegenkommen bei der KÃŒndigungsfrist eingerÀumtâ, um rechtlichen Schritten zuvorzukommen. Gönnerhaftigkeit statt RechtsverstÀndnis? FÃŒhrt nur zu KopfschÃŒtteln.
In diesem Zusammenhang: Was mag der Grund fÌr ein derart absurdes Verhalten in puncto GlasfaservertrÀge sein? Ganz einfach, man hat das Monopol auf das Netz.
Wer also einen Vertrag abschlieÃt und davon ausgeht, bei Nichtgefallen (oder bspw. Verstoà gegen den Datenschutz) nach Ablauf der Mindestlaufzeit den Glasfaser-Anbieter wechseln zu können, guckt in die Röhre.
Den Vertrag nach Abschluss der Ìblichen Laufzeit kÌndigen, geht natÌrlich, nur vom Glasfaseranschluss muss man sich in diesem Fall verabschieden. Laut schriftlicher Auskunft lÀsst LeineNetz als Monopolist keinen Mitbewerber aufschalten.
Eine Entscheidungshilfe fÃŒr noch unentschlossene Glasfaser-Interessenten? Drum prÃŒfe, wer sich ewig bindet.
P.S. Die BÌrde, kÌnftig mehrere Hundert ⬠fÌr Strom und Gas weniger zahlen zu mÌssen und wieder mit bewÀhrten, seriösen DSL-Anbietern zusammenzuarbeiten, werden wir tapfer tragen.







