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Hier meine Google-Bewertung, die aktuell gelöscht ist:
Als WohnungseigentÃŒmer innerhalb einer von der Hausverwaltung Stölting betreuten WEG bin ich zunehmend enttÀuscht ÃŒber die Art und Weise der VerwaltungsfÃŒhrung â insbesondere im Hinblick auf Kommunikation, Reaktionszeiten, Transparenz und Schadenbearbeitung.
Konkret geht es um einen erheblichen Wasserschaden in meiner Sondereigentumseinheit, der bereits am 28.04.2025 von mir gemeldet wurde. Seither habe ich mehrfach und mit Nachdruck umfangreiche Bilderdokumentationen, KostenvoranschlÀge (u. a. vom 12.05.2025, 28.05.2025) sowie eine finale Rechnung vom 04.06.2025 eingereicht. DarÌber hinaus wurde ein Angebot per Einschreiben am 20.05.2025 an die Verwaltung Ìbermittelt. Dennoch blieb bislang jegliche inhaltliche Reaktion auf diese Unterlagen aus.
Der zwischenzeitlich gefÃŒhrte telefonische Kontakt mit der Verwaltung am 06.06.2025 um 12:00 Uhr brachte keine KlÀrung â im Gegenteil: Nach kurzem und wenig lösungsorientiertem Austausch wurde das GesprÀch seitens der Verwaltung abrupt beendet. Eine angemessene Sachbearbeitung ist fÃŒr mich als EigentÃŒmer daher nicht erkennbar.
Parallel zu diesem Vorgang habe ich Akteneinsicht beantragt â insbesondere in die Vertragsunterlagen zur GebÀudeversicherung, in die Zahlungsbelege bzw. KontoauszÃŒge, sowie in die digitale Sachbearbeitung zum genannten Schadenfall. Auch hier: keine substanzielle Reaktion der Verwaltung.
Bereits im Vorfeld waren mir VersÀumnisse aufgefallen, etwa im Zusammenhang mit Hausgeldabrechnungen, fehlenden RÌckmeldungen zu gemeldeten SchÀden und unzureichender Transparenz in der VerwaltungsfÌhrung.
Hinzu kommt ein aus meiner Sicht besonders gravierender Punkt:
Anfang 2023 gab es plötzlich keinen Wirtschaftsplan mehr, da die Verwaltung keine EigentÌmerversammlung hat stattfinden lassen. Auf meine Nachfragen, welche Zahlungen aktuell Ìberhaupt geleistet werden sollen bzw. wann ein neuer Wirtschaftsplan herbeigefÌhrt wird, erfolgte erneut keine RÌckmeldung. Zwei Jahre spÀter sah ich mich dann gezwungen, auf Akteneinsicht zu klagen, um Ìberhaupt prÌfen zu können, ob und auf welcher Grundlage Zahlungspflichten bestehen und ob WirtschaftsplanbeschlÌsse oder Versammlungen ordnungsgemÀà durchgefÌhrt wurden.
Im Dezember 2025 hat das Amtsgericht Duisburg-Hamborn entschieden, dass ich als EigentÃŒmer Akteneinsicht nehmen darf â was selbstverstÀndlich auch meinem gesetzlichen Recht entspricht. Dennoch wird diese Akteneinsicht durch die Hausverwaltung Udo Stölting bis heute faktisch verhindert. Es wurde lediglich ein kleiner Teil gewÀhrt â und das in einem heillosen Chaos aus Aktenordnern. Der ÃŒberwiegende Teil der geforderten Unterlagen ist bis heute nicht einsehbar.
Besonders auffÀllig: Im Rahmen dieser Teileinsicht ist mir ein Kontoauszug in die HÀnde gefallen, aus dem hervorgeht, dass Udo Stölting einen âHausmeisterdienstâ fÃŒr einen Thermostatwechsel fÃŒr rund 700 ⬠beauftragt hat â und zwar im Sondereigentum. Aus meiner Sicht sind das völlig ÃŒberhöhte Rechnungen fÃŒr Arbeiten, die das Sondereigentum betreffen. Das ist nur eines von vielen Beispielen, die mich als EigentÃŒmer inzwischen nur noch sprachlos machen.
Das Amtsgericht hat im Januar ein Zwangsgeld beschlossen; im Februar habe ich erneut ein Zwangsgeld beantragt, weil die Umsetzung weiterhin ausbleibt. Ich möchte niemandem etwas unterstellen â aber aus meiner Sicht liegt hier massiv etwas im Argen, und ich als EigentÃŒmer muss offenbar ernsthaft Sorge um mein Geld und um den werterhaltenden Umgang mit der Immobilie haben.
Trotz mehrfacher Hinweise am 11.06., 13.06. und 17.06.2025 auf beschÀdigte Heizungsrohre in der Zwischendecke (Gemeinschaftseigentum) erfolgte keine RÃŒckmeldung. Es kam, wie es kommen musste: In der Nacht vom 07. auf den 08.07.2025 wurde das Rohr undicht â mit massiven FolgeschÀden sowohl in der darunterliegenden Wohnung als auch erneut in meiner Einheit. Dies, obwohl ich die erste Bautrocknung lÀngst auf eigene Kosten veranlasst und abgeschlossen hatte.
Besonders bitter: Auf der Website der Verwaltung wird auf einen âHausmeisterdienstâ verwiesen. Dieser war zwar telefonisch erreichbar, besitzt aber weder SchlÃŒssel fÃŒr den Heizungskeller noch eine Bereitschaft zur Schadenshilfe. Die sogenannte Notfallnummer der Verwaltung war zweimal erreichbar, danach war das Mobiltelefon abgeschaltet.
Da mir das Ganze auf Dauer zu lÀstig und nervenaufreibend wurde, habe ich die Immobilie inzwischen verkauft. Und selbst in diesem Zuge wird einem die Verwalterzustimmung verwehrt â Reaktion wie immer: keine.
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