EnttÀuschende fehlende Kommunikation
Ich hatte RÃŒckfragen zur Ãnderung der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde. Da sich diese von 20.000 ⬠(zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung) auf 25.000 ⬠im Jahr 2026 geÀndert hatte, stellte sich fÃŒr mich die Frage, welche Ãbergangsregelung fÃŒr bereits laufende Verfahren gilt.
Leider erhielt ich hierzu keine RÌckmeldung auf meine konkrete Frage. Die fehlende Kommunikation war fÌr mich sehr enttÀuschend.








