Zugesagte Leistung bei der ersten Anfrage verweigert
Ich habe den Rundum-Schutz (PVHB). In meinen Vertragsunterlagen steht eindeutig, unter § 2 n ARB und im Produktinformationsblatt, dass die telefonische Erstberatung „zu allen privaten Rechtsangelegenheiten" gilt – ausdrücklich „sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist", beliebig oft und ohne Selbstbeteiligung.
Bei meinem Anruf mit einer einfachen Frage wurde mir mitgeteilt, man könne nicht helfen, da mein Anliegen nicht versichert sei. Genau für diesen Fall ist die Klausel aber geschrieben worden. Eine beworbene Leistung war also genau dann nicht verfügbar, als ich sie zum ersten Mal in Anspruch nehmen wollte.
226 € Jahresbeitrag für eine Leistung, die bei der ersten Anfrage verweigert wird, entspricht nicht dem, was ich abgeschlossen habe. Ich würde mir gut überlegen, ob man sich auf diesen Vertrag verlassen kann.








