HandlungsunfÀhigkeit
Im FrÃŒhjar 2021 kontaktierte ich den Rechtsanwalt Schneider vom AnwaltsbÃŒro Walterfang-Gauls-Ickenroth in Montabaur. Ich teile Herrn Schneider mit, das ich bei ihm meine Privatinsolvenz durchfÃŒhren lassen wollte. Darauf hin schickte er mir seine Kostennote in Höhe von 1500 EUR. Diese wurde beglichen. Gleichfalls schickte er mich in ein BuchaltungsbÃŒro in welchem meine GlÀubigerliste erstellt werden sollte. Dies wÀre emenz Wichtig, da nur mit einer OrdnugsgemÀÃen GlÀubigerliste ein Einreichen beim Insolvenzgericht möglich wÀre. Dies kostete mich nochmal ca. 1000 EUR. Dann tat sich fast 1,5 Jahre gar nichts mehr. Ich wurde nur noch vertröstet und hin gehalten. Nach einer Androhung einer Rechtsverfolgung meinerseite ging es dann schleppend weiter. ZunÀchst wurde mir mitgeteilt, das meine GlÀubigerliste welche mich 1000 EUR gekostet hatte in dem System des AnwaltbÃŒros in dem Format nicht nutzbar sei. Also muste ich mich hinsetzten und diese Liste selbst nochmal machen. Diese Liste konnte dann absolut unverstÀndlicher problemlos Weise genutzt werden. Also schon mal 1000 EUR umsonst bezahlt. Den daraus erstellten Kettenbrief musste ich mit 150 EUR nochmal zahlen. Dann erhielt ich eine email, das ich fÃŒr das Verfahren noch 10.000 EUR zahlen sollte da dem Rechtsanwalt Schneider ja der Umfang der Angelegenheit nicht bewuÃt gewesen sei. Wirklich unglaublich. Im Zuge dieser Aufregungen erlitt ich einen Herzinfarkt. Nach der Genesung bin ich in Verzweiflung zum Insolvenzgericht gegangen. Hier teilte man mir mit, das ich ÃŒberhaupt keinen Anwalt benötige und nur eine selbst erstellte GlÀubigerliste abgeben mÃŒsste und das dies der Anwalt wissen mÃŒssen. Nach Abgabe der Liste stand der Termin zur Abgabe der Insolvenz innerhalb von 14 Tagen fest. Eine Anfrage an den Rechtsanwalt Schneider zur RÃŒckzahlung der gezahlten 2500 EUR wurde direkt mit Schreiben mit dem Inhalt "Erpressungsversuch" beantwortet. Ich bin mir sicher, das es Ausserhalb einer laufenden Insolvenz Möglich wÀre ein hohes Schmerzensgeld zu erklagen.
Ãberlegen sie sich daher gut ob sie in diesem RechtsanwalsÃŒro gut aufgehoben sind.





