"Kulanter geht’s kaum"? – Mein Erfahrungsbericht mit Budget-Bikes (Radcenter Heiss)
Ein Lehrstück in Kundenunfreundlichkeit, rechtlicher Grenzüberschreitung und systematischer Verantwortungsabwälzung
Wer ein E-Bike online kauft, erwartet keine Wunder – aber zumindest ein funktionsfähiges Produkt und einen Mindeststandard an Kundenservice. Was ich bei Budget-Bikes (Radcenter Heiss) erlebt habe, war das Gegenteil. Ich erhielt ein mangelbehaftetes Fahrrad, stieß auf kalte Standardantworten statt echter Lösungen – und musste am Ende nicht nur Zeit, Geld und Urlaub opfern, sondern auch die Nacherfüllung selbst übernehmen. Der Umgang des Händlers mit dem Sachverhalt lässt tief blicken – und wirft rechtlich wie moralisch Fragen auf.
1. Lieferung & Sachmangel
Das E-Bike (Pegasus Estremo EVO 9 Lite) wurde ohne genaues Zeitfenster angekündigt („zwischen 8:00 und 15:00 Uhr“) – also verlor ich einen ganzen Urlaubstag. Nach dem Auspacken: Das Rad war softwareseitig im Testmodus blockiert – nicht fahrbereit, also gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ein Sachmangel. Eine vertragsgerechte Lieferung lag nicht vor.
2. Reaktion des Händlers – Lösungsvorschläge? Fehlanzeige.
Die Rückmeldung: „Leider vergessen, den Testmodus zu deaktivieren. Können Sie das Rad zu einem Fachhändler bringen? Wir übernehmen die Kosten.“ Alternativ: Rücksendung via Spedition – aber nur in Originalverpackung und mit erneutem ganztägigen Zeitfenster. Die Verpackung war zwar vorhanden, aber das erneute Ein- und Auspacken eines E-Bikes ist aufwendig, körperlich belastend und zeitintensiv. Eine Entschädigung für diesen Aufwand wurde abgelehnt.
→ § 439 Abs. 2 BGB: Der Verkäufer trägt alle zur Nacherfüllung nötigen Kosten.
→ § 275 Abs. 2 BGB: Eine Leistung ist unzumutbar, wenn sie mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
Mehrere Lösungsvorschläge meinerseits (Abholung mit Zeitfenster, mobile Werkstatt, Ersatz für Aufwand) wurden ignoriert oder pauschal abgelehnt. Stattdessen: Ein „Kulanzangebot“ von 50 € – für Stunden an Organisation, Rückenschmerzen beim Verladen, Fahrtaufwand und verlorene Urlaubstage.
→ § 241 Abs. 2 BGB: Der Verkäufer ist zur Rücksichtnahme auf Gesundheit, Zeit und Belastung verpflichtet.
→ § 242 BGB: Ein fairer Interessenausgleich ist Pflicht.
3. Selbstvornahme – samt Folgeschäden
Mangels Reaktion habe ich selbst gehandelt: Das Rad wurde mühsam transportiert, ein zertifizierter Händler deaktivierte den Testmodus. Beim erneuten Ausladen entstand ein Schaden am Sattel – kausaler Folgeschaden. Ich meldete dies umgehend, reichte Belege ein, forderte Erstattung von Zeit, Fahrtkosten und Schaden. Die Antwort: Der Mangel sei jetzt behoben, da ich selbst tätig geworden sei, bestünden keine weiteren Ansprüche.
→ § 637 BGB analog: Selbstvornahme ist zulässig nach erfolgloser Fristsetzung.
→ BGH, Urteil vom 19.07.2017 – VIII ZR 278/16: Selbstvornahme rechtmäßig nach fruchtloser Frist.
→ § 284 BGB: Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist zulässig.
„Angebot“ des Händlers: 100 € – gültig für einen Tag, danach: nichts. Kein Bedauern, keine Anerkennung der Umstände, kein Wille zur fairen Einigung.
4. Verhalten & Kommunikation
Besonders irritierend: Zu keinem Zeitpunkt wurde echte Verantwortung übernommen. Kein echtes Bedauern, kein „Wir kümmern uns“, keine Auseinandersetzung mit meinen Argumenten. Stattdessen: Textbausteine, Fristen, juristische Ablehnungen. Mein Vorschlag, als Schadensbegrenzung ein weiteres Fahrrad rabattiert zu erwerben, wurde wochenlang ignoriert – ein Angebot erhielt ich nie.
Die Strategie wirkt systematisch: Es wird auf Zeit gespielt, auf Kulanzangebote verwiesen, und gehofft, dass Kunden irgendwann aufgeben – oder aus Angst vor Rechtsverlust selbst tätig werden. Danach heißt es: „Jetzt ist ja alles in Ordnung – also kein Anspruch mehr.“
5. Fazit – Wer hier kauft, zahlt womöglich doppelt
Der Händler hat mehrfach gegen gesetzliche Pflichten verstoßen:
– § 433 BGB: keine mangelfreie Lieferung,
– § 439 BGB: unzumutbare Nacherfüllungslösung,
– § 242 BGB: keine Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen,
– § 241 Abs. 2 BGB: Missachtung von Zeit- und Gesundheitsbelastung.
Die sogenannten „Kulanzangebote“ erscheinen nicht als freiwillige Geste, sondern als Versuch, berechtigte Ansprüche abzugelten – unter Druck, mit Fristen und juristischer Fassade.
Mein Fazit:
Wer ein Produkt mit Mangel verkauft, muss Verantwortung übernehmen – nicht auf den Käufer abwälzen. Budget-Bikes (Radcenter Heiss) hat in meinem Fall nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch menschlich enttäuschend gehandelt.
Unternehmen, die ihre Kunden so behandeln, sollten gar keine Kunden haben.