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Absolut lÀcherlich, wie unfÀhig diese Firma ist. Trotz fristgerechter Zahlung meiner Parkbusse bekommt man Mahnungen, anscheinend hat ihr System keine Ahnung, wann Zahlungen eingehen. Man fragt sich... ãã£ãšèŠã
Leider bin ich mit dem Kundenservice sehr unzufrieden. Ich habe mehrfach per E-Mail Kontakt aufgenommen, aber keine Antwort erhalten. Statt mein Anliegen zu prÃŒfen, wurde die Forderung von CHF 50.â au... ãã£ãšèŠã
Ein Strafzettel erhalten auf einem eingezeichneten Parkplatz ohne dazugehörige Parkuhr also legte ich eine Parkscheibe rein wie man es eben so macht. NatÃŒrlich eine Busse erhalten wegen parken im Park... ãã£ãšèŠã
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Das KerngeschÀft der parkon GmbH: die kostenlose Parkplatzkontrolle. Dabei greifen wir auf viel Erfahrung zurÌck und setzen unsere FÀhigkeiten gezielt ein.
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Abzocker und unverschÀmt nicht praxisnahe Reglung
Der mit Abstand schlechteste Service
Der mit Abstand schlechteste Service, dem ich wÀhrend meiner gesamten Zeit in der Schweiz begegnet bin. Mir wurden CHF 60 wegen eines angeblichen Parkverstosses verrechnet. Ich habe offiziell angeboten, Beweise vorzulegen, dass die Situation anders war. Statt den Fall wirklich zu prÌfen, erhielt ich lediglich eine Standardantwort: Forderung bleibt bestehen, Fall abgeschlossen, keine weitere Korrespondenz.
Absolut NICHT empfehlenswert. Bei so vielen negativen Bewertungen und einem solchen Umgang mit Kunden kann man nur hoffen, dass ein Unternehmen mit dieser GeschÀftspraxis nicht mehr lange auf dem Schweizer Markt bestehen wird.
Abzockerfirma
Abzockerfirma. Verteilt unberechtigte "UmtriebsentschÀdigungen". Das Einspruchsformular ist ein Witz und wird mit Standardfloskeln beantwortet.
Das sind einfach nur freche Abzocker!
Falsche Vorgabe
UmtriebsentschÀdigung weil keine Anmeldung des Besuchers ist der Grund. Wir können gar keine Besucher anmelden....
Ein Stern ist noch Zuviel fÃŒr diese (âŠ
Ein Stern ist noch Zuviel fÃŒr diese ( Firma)?!
Gaunerfirma
Gaunerfirma! Diebstahl gegen die Einwohner. Obwohl ich ein Parkticket gelöst und bezahlt habe, werde ich mit 60 Franken gebÌsst, nur weil ich nicht auf einem Parkfeld geparkt habe, weil auf der Parketage alles voll war. 60.- Busse das ist eine FRECHHEIT!!!!
Parkon
Parkon, ist die grösste Schwindel Firma wos gibt. Stellen falsche behaupten. Bearbeiten Fotos das man keine Parkscheibe Sieht und so weiter. Passt auf. Nimmt lieber ein Anwalt. Macht Fotos mit Datum und Uhrzeit...
einfach ein gesetz nutzen dass nichtâŠ
einfach ein gesetz nutzen dass nicht durchdacht ist um geld zu machen, lÀcherlich
Gerichtsverfahren Gewonnen!
Gerichtsverfahren Gewonnen!
Wird Zeit dass solchen Absockerfirmen mal eine Ohrfeige gegeben wird!
Parkon hat mich am 11. April 2026 angezeigt weil ich auf dem Parkplatz des Mediamarkts Winterthur ohne zu bezahlen geparkt habe. Grund: Ich hatte kein MÌnz und der Automat nimmt keine Karten. Ich war 3 bis höchstens 4 Minuten da drinn.
Vor Gericht wurde dann Entschieden:
1. Nach Art. 309 Abs. 1 Bst. a der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) eröffnet die Strafverfolgungsbehörde eine Untersuchung, wenn sich aus den Informationen und Berichten der Polizei, aus der Strafanzeige oder aus ihren eigenen Feststellungen ein konkreter Tatverdacht ergibt. Damit die Strafverfolgungsbehörde auf eine Strafanzeige eintritt, muss somit ein Tatverdacht fÌr eine strafbare Handlung vorliegen, welcher die Eröffnung einer Untersuchung oder den direkten Erlass eines Strafbefehls nach Art. 309 Abs. 4 StPO rechtfertigt. Sind die fraglichen StraftatbestÀnde oder die Prozessvoraussetzungen eindeutig nicht erfÌllt, verfÌgt die Strafverfolgungsbehörde in Anwendung von Art. 310 Abs. 1 Bst. a StPO die Nichtanhandnahme.
2. GemÀss Art. 258 der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO; SR 272) kann, wer an einem GrundstÌck dinglich berechtigt ist, beim Gericht beantragen, dass jede Besitzstörung zu unterlassen ist und eine Widerhandlung auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft wird. Mit dem gerichtlichen Verbot können gemÀss Rechtsprechung des Bundesgerichts ausschliesslich Besitzstörungen abgewehrt werden, also namentlich die Inanspruchnahme des Bodens durch das Abstellen von Fahrzeugen. Wird eine zu entrichtende ParkgebÌhr nicht bezahlt, ist darin jedoch keine von Art. 258 ZPO geschÌtzte Besitzstörung zu sehen, da die Sachherrschaft dadurch nicht beeintrÀchtigt wird (zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_998/2024 vom 15. Juni 2026 E. 2.5.2).
3. Den vorliegenden Akten zufolge liegt keine Besitzstörung vor, etwa indem das Fahrzeug ohne Berechtigung auf dem GrundstÃŒck abgestellt worden wÀre, sondern die Missachtung des gerichtlichen Verbots wird ausschliesslich mit der nicht erfolgten Bezahlung der ParkgebÃŒhr begrÃŒndet. Nach der oben ausgefÃŒhrten Praxis des Bundesgerichts fÀllt dies nicht unter den Schutz des gerichtlichen Verbots. Somit ist der fragliche Straftatbestand eindeutig nicht erfÃŒllt, weshalb die Voraussetzungen fÃŒr die Eröffnung einer Untersuchung oder den direkten Erlass eines Strafbefehls nicht gegeben sind und das vorliegende Ãbertretungsstrafverfahren nicht anhand zu nehmen ist.
Man sollte die "Busse" dieserâŠ
Man sollte die "Busse" dieser Pseudo-Polizisten nicht bezahlen und bei einer allfÀlligen Betreibung Rechtsvorschlag erheben. Dann muss diese Firma die RechtmÀssigkeit ihrer Forderung vor Gericht beweisen.
Strafbefehl fÌr einen Roller kaum grösser als ein Velo
FÃŒr einen 50er Roller habe ich von der Parkon GmbH, an einem Unterstand, ohne Verbotsschild, zuerst eine Busse und danach ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft und kÃŒrzlich im Juli 2026 eine dritte Zahlungsaufforderung erhalten. Obwohl der Roller seit mehr als 5 Monate nicht mehr dort steht und ich die Bussen sowie den Strafbefehl bezahlt habe. Ãberlegt mal, den ganzen bÃŒrokratischen, staatlich subventionierten Aufwand fÃŒr einen mickrigen Roller, der kaum grösser als ein Velo ist. Das ist unverhÀltnismÀssig und völlig ÃŒbertrieben.
Das GrundstÌck auf dem der Roller stand, gehört der kath. röm. Kirche in Emmen. Auf meine telefonische Nachfrage hin, hat die Kirche keine Kenntnis Ìber eine aktuelle Zahlungaufforderung der Parkon GmbH. Das ist Rufmord gegenÌber der Kirche und Betrug gegenÌber mir als Privatperson. Ich fÌhle mich belÀstigt und bedroht von ihren aggressiven GeschÀftsgebaren. Der Rechtsstaat in dem wir leben, versagt immer mehr. Ich streue diesen Kommentar.
Piratenfirma: UmtriebsentschÀdigungen als GeschÀftsmodell
Habe auf einem Parkplatz in Matzingen parkiert auf dem keine richterliches Parkverbot aufgestellt ist.
Innert 10 min klemmte ein EZ-Schein mit der Forderung einer UmtriebsentschÀdigung auf der Scheibe.
Ich habe es versÀumt die Parkuhr zu fÌttern, was mein Fehler ist. Daraufhin bin ich auf die homepage von Parkon. Habe die Bedingungen gelesen, welche vorhanden sein mÌssen damit Parkon die Bewirtschaftung macht. Es muss ein richterliches Parkverbot bestehen.
Parkon ist seinen eigenen Richtlinien nicht treu.
Das hat alles System. Es muss mich jemand beobachtet haben als ich das Fahrzeug abgestellt habe.
Diese Masche ist im Netz ÃŒberall zu finden.
Das eine Kirchgemeinde in Matzingen eine solche Firma beauftrÀgt lÀsst mich langsam aber sicher ein unserer Gesellschaft zweifeln.
Parkon ist nur ÃŒber ein Kontaktformular zu erreichen. Es wird genau einmal auf eine Anfrage reagiert. Danach wird auf weitere Korrespondenz nicht mehr reagiert.
Diese Piratenfirma ist unterirdisch
Schlechte Menschen auf die Erde
Schlechte Menschen auf die Erde , nur betrÌger . Groà Mafia
Leider bin ich mit dem KundenserviceâŠ
Leider bin ich mit dem Kundenservice sehr unzufrieden. Ich habe mehrfach per E-Mail Kontakt aufgenommen, aber keine Antwort erhalten. Statt mein Anliegen zu prÃŒfen, wurde die Forderung von CHF 50.â auf CHF 70.â erhöht. Obwohl ich eine gÃŒltige Parkkarte besitze und seit dem 15. April bezahle, wurde mein Fall bisher nicht nachvollziehbar erklÀrt. Ich hÀtte mir eine bessere Kommunikation und eine faire Bearbeitung gewÃŒnscht.
Absolut sadistisch!
Private Firmen wie Parkon, die Parkbussen verteilen, sollten verboten werden. Wer bei Parkon Bussen verteilt möchte sich bitte Ìberlegen, was er im Leben falsch gemacht hat, dass er einen solchen Job nötig hat. Absolut sadistisch!
Aus meiner Sicht ist der Umgang mitâŠ
Aus meiner Sicht ist der Umgang mit Besucherparkieren unverhÀltnismÀssig und wenig kundenorientiert. Ich war lediglich kurz als berechtigter Besucher vor Ort, habe meine Partnerin nach Hause gebracht und das Fahrzeug nur fÌr rund 20 Minuten abgestellt. Die Registrierung im Online-Portal wurde versehentlich nicht rechtzeitig vorgenommen.
Trotz ErklÀrung des Sachverhalts und Hinweis, dass die kurze Parkdauer nachweisbar ist, wurde an der UmtriebsentschÀdigung festgehalten. Auf meine Bitte um eine konkrete, nachvollziehbare rechtliche BegrÌndung und vollstÀndige Unterlagen wurde aus meiner Sicht nur allgemein auf eine Nutzungsordnung und Beschilderung verwiesen.
FÌr mich wirkt dieses Vorgehen starr, formalistisch und unverhÀltnismÀssig. Deshalb kann ich diese Dienstleistung nicht empfehlen.
Verhalten grenzt an Nötigung undâŠ
Verhalten grenzt an Nötigung und schadet nachhaltig den Ruf der Auftraggeber sowie Mitbewerber die mit Augenmass und GesprÀchsbereitschaft ebenfalls ein Auge auf die Liegenschaft und Parkordnung haben
Wir können diese negativen Wir können diese negativen und sehr schlechten Bewertungen nur bestÀtigen sehrâŠ
Wir können diese negativen und sehr schlechten Bewertungen nur bestÀtigen. Auch uns wurde eine Busse auferlegt, welche nicht gerechtfertigt ist und das Schlimmste an der Sache ist, dass wir eine Mahnung erhalten mit 30 Franken MahngebÌhren/AuskunftsgebÌhren, weil wir nicht innerhalb der Frist bezahlt hatten. Man muss dazu sagen, dass wir keinen Bussenzettel unter dem Scheibenwischer hatten. Wie sollen wir da bezahlen können? Ich frage mich wirklich, ob die Bussenzettel korrekterweise unter den Scheibenwischer geklebt werden?? Ich kann nur jeder Immobilienfirma von dieser Firma abraten, weil man sich etwas schlechtes ins Haus holt. Ein Stern ist hier noch viel zu viel!!!
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